FAQ
Fallen für Sie Kosten an?
Nein. Innerhalb unseres Stadtwerkeportfolios bleiben für Sie unsere Strom und Gasangebote kostenfrei und unverbindlich. Wir finanzieren uns über Provisionen, die jedoch bei allen Energieversorgern gleich hoch sind. Somit haben Sie stets einen objektiven Vergleich. Falls Sie auch von anderen Energieversorgern, mit denen wir nicht kooperieren (z.B. weil sie nur regional anbieten oder nicht mit Marktpartnern zusammenarbeiten), Angebote erhalten möchten, können Sie auch eine deutschlandweite Ausschreibung Ihrer Verbrauchsmengen auswählen. In diesem Fall rechnen wir dann nach zeitlichen Aufwand ab. Haben Sie weitere Fragen oder möchten hierzu ein Angebot, so kontaktieren Sie uns bitte hier.
Schließen Sie mit uns einen Vertrag?
Nein. Nur wenn Sie eine deutschlandweite Ausschreibung außerhalb meines Stadtwerkeportfolios wünschen würden Sie mit uns einen Vertrag eingehen.
Sie entscheiden sich für eines unserer Partnerstadtwerke. Was dann?
Sie zeichnen das Angebotsdokument des Stadtwerks gegen und senden es uns als Scan zurück. Damit kann dann das Stadtwerk den Strom oder das Gas für Sie an der Börse fixieren. Wir kümmern uns in der Zwischenzeit zusammen mit Ihrem neuen Energielieferanten um den Wechselprozess. Im Nachgang erhalten Sie dann Ihre Vertragsunterlagen per Post oder per E-Mail.
Wie schaut der Wechselprozess aus?
Ihr neuer Energielieferant meldet sich bei Ihrem Netzbetreiber als neuer zukünftiger Lieferant an. Sollte es an dieser Stelle zu Schwierigkeiten wegen unplausibler oder fehlerhafte Daten kommen, so informieren wir Sie rechtzeitig und klären mögliche Probleme.
Muss ich meinen alten Energieversorger kündigen?
Nicht unbedingt. Die meisten Stadtwerke kündigen in Ihrem Namen dem Vorversorger. Um jegliche Komplikationen beim Versorgerwechsel zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch selbst zu kündigen.
Welche Laufzeiten kann ich auswählen?
Die Standard Vertragslaufzeiten sind 12, 24 und 36 Monate. Sie können aber auch Verträge mit einer kürzeren Laufzeit als 12 Monate wählen. Außerdem sind bei den meisten unserer Partnerstadtwerke auch 48 und sogar 60 Monate möglich. Bei der Auswahl der Laufzeit erhalten Sie von uns auch nützliche Marktinformationen, um die für Sie passende Laufzeit auszuwählen.
Kann ich auch lange vor Vertragsende die Strom- und Gaspreise absichern?
Ja. Sie müssen sich nicht erst wie meist üblich 4 Monate vor Vertragsende um einen neuen Strom und Gasvertrag kümmern. Während Ihrer Vertragslaufzeit kann es möglich sein, dass die Strom und Gaspreise deutlich fallen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung auch wenn Ihr Vertrag länger laufen sollte. Somit haben Sie die Möglichkeit sich günstige Konditionen rechtzeitig langfristig zu sichern.
Was bedeutet der reine Energiepreis?
Bei Strom und Gas setzen sich die Preise aus grundlegend drei Komponenten zusammen:
- Dem reinen Energiepreis
- Netzentgelte
- Abgaben, Umlagen, Steuern
Der reine Energiepreis wird an der Strom- und Gasbörse gehandelt und ist daher der von Ihnen mittelbar beinflussbare Preis. Bei allen anderen Preiskomponenten haben Sie keinen bis kaum Einfluss auf deren Höhe.
Warum vergleichen wir nur die reinen Energiepreise?
Da die Netzentgelte sowie Abgaben, Umlagen und Steuern von den Energieversorgern 1:1 an Sie weitergleitet werden, spielt es keine Rolle ob Sie bei Versorger X oder Y sind. Diese Nebenkosten sind bei allen Versorgern gleich und ändern sich jährlich. Daher ist die einzige konstante Bezugsgröße der reine Energiepreis. Dieser Preis hilft Ihnen die Angebote transparent vergleichen zu können. Außerdem gibt es bei den Energieversorgern oft Fehler bei der Berechnung der Bruttopreise, da hierfür genaue Angaben zur angeschlossenen Netzspannung, Lastspitzen oder Gaszählern benötigt wird, die die Kunden meist nicht kennen.
Was ist eine Preisfixierung am Terminmarkt?
Bei einer Preisfixierung am Terminmarkt bleibt Ihr reiner Energiepreis (also der Preis, der an der Strom und Gasbörse gehandelt wird) über die von Ihnen ausgewählte Laufzeit konstant. Sollten die Börsenpreise in der Zwischenzeit steigen oder fallen, wird sich dies nicht auf Ihren Energiepreis auswirken. Lediglich die von Ihnen nicht oder nicht unmittelbar beeinflussbaren Preisbestandteile (Abgaben, Umlagen, Steuern, Netzentgelte) ändern sich in der Regel jährlich.
Prüft der Versorger meine Bonität?
Insbesondere seit der Energiekrise in 2022 sind die Energieversoger sehr vorsichtig und prüfen vorab stets Ihre Bonität bei den jeweiligen Auskunfteien (Credit Reform, Creditsafe, Bürgel o.ä.)
Wo erhalte ich meinen Lastgang?
Ihren Lastgang erhalten Sie nach Aufforderung von Ihrem Energieversorger. Bei Strom haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit sich diesen selbst herunterzuladen, vorausgesetzt Sie haben einen Stromzähler von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (z.B. von einem meiner Partner).